AGB/AMV – Allgemeine Miet- und Vermittlungsbedingungen

ausschließlich für die eigene, private Nutzung - keine Veranstaltung oder ähnliche Feiern

Herzlich Willkommen bei Fasssauna am See. Wir freuen uns, dass Sie sich für die Miete unserer mobilen Fasssauna entschieden haben.

Die nachfolgenden Miet- und Nutzungsbedingungen owie die Benutzungsordnung enthalten alle Regeln und Informationen zwischen Ihnen (dem Mieter) und uns (dem Vermieter) der mobilen Fasssauna.

1. Geltungsbereich

(1) Die nachstehend vereinbarten Geschäftsbedingungen finden Anwendung für alle Buchungen von
Fasssaunen, die über die Website (https://fasssauna-am-see.de) von Silvan Hemsath, Gartenstr. 25, 88212 Ravensburg vermittelt werden.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Sie sind ein Verbraucher, wenn Sie bei uns Waren bestellen oder sonstige Rechtsgeschäfte zu einem Zwecke abschließen, der überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (vgl. § 13 BGB). Dagegen sind Sie ein Unternehmer, wenn Sie eine
als natürliche oder juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§14 BGB).
(3) Wenn Sie mit uns eine individuelle Vertragsabrede getroffen haben, so hat diese Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Enthalten unsere Geschäftsbedingungen abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Regelungen, werden diese nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung Bestandteil dieses Vertrages.

2. Definitionen

Im Sinne dieser AMV ist
● Vermieter: Silvan Hemsath als Inhaber von Fasssauna am See
● Buchungsportal: Das unter https://fasssauna-am-see.de dargestellte Angebot zur Miete unserer mobilen Fasssauana
● Vertragsgegenstand: Eine mobile, auf einem Anhänger montierte, Fasssauna

3. Angebot und Vertragsschluss

(1) Der auf unserem Buchungsportal angebotene Vertragsgegenstand ist noch kein verbindliches Angebot. Es stellt lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar.
(2) Um ein Mietangebot abzugeben, füllen Sie das Kontaktformular aus, geben den gewünschten Mietbeginn sowie das Mietende an und klicken auf den Button Anfrage senden. Im Formularverlauf haben Sie die Möglichkeit, die Daten auszuwählen und etwaige Extras, wie z. B. extra Holz oder ein Aufgussset, auszuwählen. Zudem können Sie dann Ihre Kontakt- und Rechnungsdaten angeben. Mit Klicken des Buttons Jetzt mieten geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.
(3) Wir als Vermieter des Vertragsgegenstandes können Ihr Angebot zur Anmietung des Vertragsgegenstandes binnen 3 Tagen durch Übersendung einer Buchungsbestätigung annehmen. Soweit die Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Buchung abweichen sollte, ist hierin ein neues Angebot zur Buchung zu sehen.
(4) Sie können Ihre Angaben im Rahmen des Bestellprozesses ändern.
(5) Das Vertragsverhältnis kommt unmittelbar zwischen Ihnen und uns zustande, sobald Sie den Mietvertrag unterzeichnet haben.

4. Mietpreise

Die im Bestellprozess angegebenen Preise sind Endpreise. Sie beinhalten die gesetzliche deutsche Umsatzsteuer sowie sämtliche Preisbestandteile.

5. Zahlung

Wir bieten folgende Zahlungsmethoden an: Barzahlung bei Übergabe, Vorauszahlung per Überweisung. Die Zahlung ist unmittelbar nach Vertragsabschluss und vor Nutzung und Übergabe des Vertragsgegendstandes zu leisten.

6. Kaution

(1) Die Vermietung des Vertragsgegenstandes erfolgt gegen Zahlung einer Kaution. Die Höhe der Kaution wird im Bestellprozess angegeben und ist mit Abschluss des Vertrages zur Zahlung fällig. Die Kaution muss vor Ort bei Abholung des Mietgegenstandes vor Ort in Bar errichtet werden.
(2) Die Kaution wird Ihnen am Tag der Rückgabe des Vertragsgegenstandes oder spätestens binnen 10 Tagen nach Mietende und Rückgabe des Vertragsgegenstandes in vertragsgemäßem Zustand am vereinbarten Ort erstattet. Der Vermieter ist berechtigt, im Falle von Beschädigungen, die Kaution zur Behebung der Schäden zu verwenden.

7. Rücktrittsrechte

(1) Eine unverbindliche Reservierung, die ein kostenloses Rücktrittsrecht begründet, besteht nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart wurde.
(2) Wurde ein kostenloses Rücktrittsrecht nicht vereinbart, ist der Rücktritt nur gegen Zahlung in Höhe von 10 Euro Stornogebühr und nachfolgenden gestaffelten Stornierungsgebühren möglich:

Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes
7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes
2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes
Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100% des Auftragswertes

(3) Hierbei bleibt es Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter durch den erklärten Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Der Rücktritt ist gegenüber dem Vermieter zu erklären. Maßgebend für die Berechnung der vorstehenden Stornokosten ist in diesem Fall der Eingang Ihrer Erklärung beim Vermieter.
(5) Der Vermieter kann Buchungen ohne Angaben von Gründen stornieren. Zahlungen werden erstattet.

8. Verlängerungswünsche

(1) Etwaige Verlängerungs Wünsche müssen dem Vermieter rechtzeitig mitgeteilt werden. Der Vermieter wird die Verfügbarkeit des Vertragsgegenstandes für die angestrebte Vertragsverlängerung prüfen und Ihr Angebot binnen 7 Tagen per Email annehmen oder ablehnen. Ein Anspruch auf Verlängerung der Mietdauer besteht nicht.

(2) Bei Verlängerung der Mietzeit gelten die zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Mietpreise. Die Zahlung des für die Verlängerung anfallenden Miete wird mit Vereinbarung der Verlängerung fällig.

9. Übergabe und Rückgabe des Vertragsgegenstandes.

(1) Soweit nicht mit dem Vermieter anders vereinbart, erfolgt die Übergabe des Vertragsgegenstandes frühestens ab 10 Uhr am Tag der Anmietung unter der in der Buchung genannten Anschrift. Der Vertragsgegenstand wird in technisch einwandfreiem Zustand übergeben.
(2) Reine optische Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel kleine Lackschäden, kleine Dellen, Kratzer oder Farbabweichungen vom Holz stellen keine Fahrzeugmängel dar und sind vom Mieter zu akzeptieren.

(2) Die Rückgabe erfolgt ebenfalls am vereinbarten Rückgabeort bis spätestens 18 Uhr. Im Falle einer nicht fristgerechten Rückgabe wird pro zusätzlichen Kalendertag eine Tagesmiete fällig. Der Vermieter ist berechtigt, diese von der Kaution einzubehalten. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche im Falle einer verspäteten Rückgabe durch den Vermieter bleibt vorbehalten.

10. Haftungsbeschränkung

(1) Wir haften uneingeschränkt wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt insbesondere für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Im Übrigen haften wir für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch uns, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
(3) Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Mieter vertraut hat und vertrauen durfte.
(4) Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

11. Nutzungsbeschränkungen

(1) der Mieter darf den Vertragsgegenstand nur in dem Gebiet der BRD nutzen.
(2) Der Vertragsgegenstand darf dabei nur auf zulässigen Stellflächen abgestellt werden. Etwaige durch den Transport oder die Abstellung entstehenden Kosten sind vom Vermieter zu tragen.

12. Verbot der Untervermietung oder anderweitige Nutzung oder Gewerbliche Nutzung

Eine Untervermietung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters gestattet. Die mobile Fasssauna ist nur für die gewöhnliche Nutzung vermietet. Ein über die private Nutzung/anderweitige Nutzung hinausgehender Gebrauch ist grundsätzlich ausgeschlossen und bedarf einer separaten Vereinbarung; schriftlich oder in Textform. Hierunter fallen unter anderem kommerzielle und nichtkommerzielle Festivals, Vereine, Clubs mit oder ohne Mitgliedern, Veranstaltungen mit Dienstleistungen und Kundenverkehr, öffentliche Nutzung, Messen, Campingplätze, Fitnessstudios oder ähnliche Unternehmen, Rotlicht-Clubs oder ähnliche Unternehmen oder anderweitige Gruppenveranstaltungen von über 10 Personen.

12.1. Schadensersatz für 12. und vertragswidrigen Nutzung

Setzt der Mieter die mobile Sauna ohne Kenntnis des Vermieters bei den oben genannten, nicht abschließend genannten kommerziellen und nichtkommerziellen Beispielen ein und stellt diese ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter anderen zur Verfügung, bleibt die Geltendmachung von angemessenen Ersatzansprüchen dem Vermieter vorbehalten und liegen mindestens in Höhe der doppelten Miethöhe bis zur 15 fachen Miethöhe; je nach Nutzung
durch den Mieter.
Weitere Schadensersatzansprüche sind nicht ausgeschlossen.
Die Beweislast über den Grad der anderweitigen Nutzung liegt bei dem Mieter.

13. Fahrerlaubnis

(1) Der Mieter muss eine gültige Fahrerlaubnis für das Anhängermodell besitzen. Der Mieter ist verpflichtet, seine Fahrerlaubnis dem Vermieter bei Übergabe des Hängers vorzulegen. Der Vermieter ist berechtigt, sich eine Kopie der Fahrerlaubnis anzufertigen und für die Dauer der Vertragsbeziehung aufzubewahren.
(2) Der Anhänger muss mit einem geeigneten Zugfahrzeug gezogen werden. Ob und inwieweit das Fahrzeug diese Voraussetzungen erfüllt, muss vom Mieter selbst geprüft werden.

14. Bedienungsanleitung

Der Mieter macht sich mit den Bedienungseinrichtungen und der Betriebsanleitung des Anhängers vertraut und beachtet bei der Anhängernutzung die sich daraus ergebenden Pflichten und Fahrbeschränkungen.

15. Verhalten im Straßenverkehr, Versicherung, Haftung Bußgelder

(1) Mit Abschluss des Mietvertrages verpflichtet sich der Mieter, die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen zu beachten. Das Fahren abseits befestigter Straßen ist nicht gestattet.

(2) Der Anhänger ist für den öffentlichen Verkehr zugelassen und ist lediglich mit einer Haftpflichtversicherung versichert.
Es liegt keine Vollkaskoversicherung, Selbstfahrerversicherung oder Transport,- sowie Transportversicherung vor.
Der Mieter übernimmt mit Übergabe der mobilen Fasssauna die Sach,- Transport,- und Betriebsgefahr. Bei einem Totalschaden vom Anhänger und Fasssauna haftet der Mieter mindestens in Höhe von 10.000 Euro. Nutzungsausfall, entgangener Gewinn und Umsatzeinbußen bleiben unberührt.
Für entstandene Schäden auch an Dritten, durch Unfall oder unsachgemäßen Gebrauch, die nicht durch die eigene KFZ Versicherung des Zugfahrzeugs oder private Haftpflichtversicherung des Mieters übernommen werden, haftet der Mieter persönlich.
Der Mieter haftet demgemäß für alle Schäden, die während der Leihzeit am Anhänger entstehen. Ebenfalls haftet der Mieter für alle Schäden, die während des Ausleihen durch den Anhänger verursacht werden.
Mit der mobilen Fasssauna darf nicht schneller als 80 km/h gefahren werden.

(3) Der Mieter haftet uneingeschränkt für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für Besitzstörungen, die der Mieter oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, verursachen.
(4) Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen während der Nutzung anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgeldern, Strafen und sonstige Kosten, die der Mieter zu vertreten hat, in vollem Umfang und auf Erstes Anfordern durch Zahlung freizustellen.
(5) Für den Fall, dass der Vermieter als Halter des Vertragsgegenstandes auf Zahlung eines vom Mieter verursachten Bußgeldes (z. B. Parkverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung etc.) in Anspruch genommen wird, wird der Vermieter die Kontaktdaten des Mieters der jeweiligen Bußgeldstelle übermitteln. Er ist zudem berechtigt, etwaige Bußgelder zu zahlen und von der Kaution einzubehalten.
(6) Der Vermieter ist bemüht, den Anhänger nach bestem Wissen und Gewissen in technisch einwandfreiem Zustand zu halten. Es ist jedoch die Pflicht des Mieters, sich hiervon zu überzeugen. Eine Haftung für technische Mängel und daraus entstehenden Schäden wird daher in beiderseitigem Einverständnis ausgeschlossen.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ist der Mieter Unternehmer ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen des Vermieters und für die sonstigen Vertragsverpflichtungen beider Parteien der Geschäftssitz des Vermieters. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem Geschäftssitz zu verklagen.

17. Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt bei Verbrauchern jedoch nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts desjenigen Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, entzogen wird.
(2) Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

18. Benutzungsordnung

  1. Kein Schweiß aufs Holz!!!
  2. Es müssen ausreichend große Handtücher auf Sitz- und Liegeflächen sowie unter die Füße gelegt werden.
  3. In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden. Das gilt für jegliche Getränke aller Art.
  4. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Bei gesundheitlichen Risiken sollte zuvor ein Arzt befragt werden.
  5. Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe, Badeschuhe auszuziehen. Nicht mit schmutzigen Füßen die Sauna betreten.
  6. Saunaaufgüsse nur mit geeigneten Mitteln vornehmen. Kein Alkohol oder alkoholhaltige Flüssigkeiten auf die Saunasteine gießen.
  7. Saunakonzentrate nicht unverdünnt benutzen.
  8. Saunaraum nie höher als 95 Grad aufheizen. Bei überhöhter Hitze von über 95 Grad zahlt der Mieter eine Strafe von mindestens 50 Euro. Bei festgestellten Schäden die tatsächliche Schadenhöhe.
  9. Metallgegenstände wie Ofen nicht ohne Schutzhandschuhe anfassen.
  10. Den Vertragsgegenstand während des Betriebes nie unbeaufsichtigt lassen. Aufsichtsperson bestimmen. Keine Tiere mit in die Sauna nehmen.
  11. Nur getrocknetes und kein lackiertes Holz zur Befeuerung nutzen. Nie mehr als 4-5 Scheite Holz in den Holzofen legen.
  12. Rückgabe nur in besenreinem Zustand und  mit geleertem Aschebehälter. Falls der Vertragsgegenstand erhöhte Verschmutzungen aufweist, zahlt der Mieter eine Reinigungspauschale von mindestens 50 €. Weitere Kosten für Reinigung bleiben unberührt.
  13. Sauna nach der Nutzung ausreichend lüften.
  14. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Anwesenden Personen und das gesamte Inventar.
  15. Die maximale Fahrgeschwindigkeit mit der mobilen Fasssauna in Höhe von 80 km/h darf nicht überschritten werden.
  16. Vor jeder Fahrt sind die Zurrgurte zu überprüfen und alle Anbauteile und das gesamte Zubehör des Anhängers müssen geprüft und gesichert werden. Die Tür der mobilen Sauna ist bei der Fahrt zu schließen und abzuschließen.